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Wir sind LErn BW.
Das ist das Landeszentrum für Ernährung in Baden-Württemberg.
Wir gehören zum Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Unser Büro ist in Schwäbisch Gmünd.
Wir setzen uns ein für:
- gesundes Essen
- nachhaltiges Essen
- leckeres Essen
Unsere Angebote sind für:
- Fachleute für Ernährung
- Erzieher und Lehrer
- Hauswirtschaft und Verpflegung
- Leitungen von Einrichtungen
Diese Fachleute geben ihr Wissen weiter.
Zum Beispiel an:
- Eltern
- Erwachsene
- ältere Menschen
- junge Menschen
Wir:
- geben Infos
- machen Fortbildungen
- helfen Schulen und Kitas
- verbessern das Essen in Einrichtungen
Zum Beispiel in:
- Schulen
- Kitas
- Krankenhäusern
- Altenheimen
- Kantinen
Unser Ziel:
Alle sollen wissen, wie man sich gut ernährt.
Wir:
- informieren Menschen
- bilden Fachkräfte
- vernetzen Fachkräfte
Unser Motto:
wissen – bilden – vernetzen
Wir bieten:
- Veranstaltungen
- Materialien
- Ausbildungen für Berater
Diese arbeiten für das Land Baden-Württemberg.
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- Materialien: Hefte, Plakate und Rezepte für verschiedene Zielgruppen zum herunterladen.
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- Website „BaWü zu Tisch“
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Wir wollen, dass alle Menschen
unsere Seite gut nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Diese Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Einige Links führen zu anderen Internet-Seiten.
Diese Internet-Seiten sind manchmal nicht barrierefrei. - Einige Dokumente sind sehr alt.
Sie wurden vor dem 23. September 2018 gemacht.
Wir brauchen diese Dokumente noch für unsere Arbeit. - Auch manche neuen Dokumente sind noch nicht ganz barrierefrei.
Wir arbeiten daran, dass alles barrierefrei wird.
Wir halten uns dabei an das Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
Wann?
Die Erklärung wurde am 5.12.2021 erstellt.
Zuletzt geprüft am 20.2.2026.
Haben Sie eine Barriere gefunden?
Dann melden Sie sich:
webmaster@lel.bwl.de
07171 91 71 30
Keine Lösung?
Dann hilft die Schlichtungs-Stelle weiter:
Adresse:
Landeszentrum Barriere-Freiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 12 33 93 75
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de
Das ist kostenlos.
Ein Anwalt ist nicht nötig.
Hinweis
Es gibt ein Verbands-Klagerecht.
Das steht im Gesetz § 12 L-BGG.
Ein Verband kann für die Rechte von Menschen mit Behinderung klagen.