Apfel
Äpfel können bedenkenlos verzehrt werden, wenn sie schrumpelig geworden sind. Sie eignen sich außerdem gut zur Verarbeitung zu Apfelmus, in Kuchen oder Süßspeisen.
Wenn Äpfel verfault sind oder matschig werden, sollten sie entsorgt werden. Kleinere faule (braune) Stellen kann man großflächig entfernen und den Apfel dann noch essen.
Äpfel an einem kühlen, dunklen und gut belüfteten Ort aufbewahren, zum Beispiel im Keller oder
Kühlschrank. Am besten nicht zusammen mit anderem Obst lagern, da Äpfel das Gas Ethylen
abgeben, welches die Reifung von Obst beschleunigt.
Brot
Brot kann bedenkenlos verzehrt werden, wenn es hart oder altbacken geworden ist. Einfach zu Semmelbröseln, Croutons oder Brotchips verarbeiten. Es macht sich auch gut in Brot-Klößchen oder einem Brotauflauf.
Brot sollte entsorgt werden, wenn es gräulich-weiß bis grünlich-schwarz schimmelt, muffig und moderig riecht oder wenn es von Schädlingen befallen ist.
Brot möglichst luftdicht, trocken und bei Zimmertemperatur lagern. Dafür eignet sich ein Brotkasten, ein Brotbeutel oder ein Tontopf. Zur längeren Lagerung kann Brot auch portionsweise eingefroren werden.
Joghurt
Joghurt kann bedenkenlos verzehrt werden, wenn sich Flüssigkeit (Molke) auf der Oberfläche abgesetzt hat. Diese kann einfach untergerührt oder vorsichtig abgeschüttet werden.
Entsorgt werden sollte Joghurt, wenn er weiß-rosa bis grünlich-schwarz schimmelt, ausflockt oder Bläschen bildet. Auch ein traniger, vergorener oder unangenehm säuerlicher Geruch/Geschmack weist auf ein verdorbenes Produkt hin.
Joghurt im Kühlschrank aufbewahren. Nach dem Öffnen in einen verschließbaren Behälter umfüllen oder gut abdecken, da Milchprodukte leicht Fremdgerüche annehmen. Ungeöffneter Joghurt ist meist noch lange nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum gut.
Käse
Käse kann bedenkenlos verzehrt werden, wenn dieser durch Austrocknen seine Farbe leicht verändert. Auch Käse, bei dem Salzkristalle ausfallen, ist noch genießbar.
Käse sollte entsorgt werden, wenn er großflächig schimmelt, gärig, ranzig oder muffig riecht oder einen beißenden, unangenehmen Geschmack hat. Frischkäse, Scheibenkäse sowie Weichkäse sollten bei Schimmelbefall vollständig entsorgt werden. Bei Hartkäse kann leichter Schimmel großflächig entfernt und der Käse dann noch verzehrt werden.
Damit der Käse nachreifen und Feuchtigkeit abgeben kann, sollte er nicht luftdicht verpackt und im Kühlschrank gelagert werden. Schon gewusst? Mancher Weichkäse wird bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums sogar noch besser! Auf manchen Verpackungen weist eine Reifeskala darauf hin. Käse kann teilweise auch gut eingefroren werden.
Tomate
Tomaten können bedenkenlos verzehrt werden, wenn sie nur kleinere Druckstellen aufweisen. Angedrückte, aufgeschnittene oder aufgeplatzte Tomaten sollten schnell verbraucht werden, da sie besonders anfällig sind für Schimmel.
Tomaten sollten entsorgt werden, wenn sie matschig werden, Schimmel aufweisen, faulig oder vergoren riechen oder schmecken.
Tomaten am besten an einem schattigen bis dunklen Ort lagern, beispielsweise im Vorratsregal oder in der Speisekammer aufbewahren. Da Tomaten bei Kälte ihr Aroma verlieren, sollten sie nicht in den Kühlschrank gelegt werden. Um Druckstellen zu vermeiden, Tomaten möglichst nicht aufeinanderlegen.
Wurst
Wurst kann bedenkenlos verzehrt werden, wenn sie unverändert aussieht, riecht und schmeckt. Auf der Oberfläche von angetrockneter Wurst kann sich ein weißer, kristalliner Belag bilden. Dabei handelt es sich um Salze, die aus der Wurst an die Oberfläche kommen.
Wurst sollte entsorgt werden, wenn sie graue bis grüne Verfärbungen, Schimmel sowie ein süßlichen oder fauligen Geruch aufweist. Auch eine schmierige Oberfläche weist darauf hin, dass das Produkt nicht mehr genießbar ist. Verpackte Produkte mit Verbrauchsdatum müssen nach Überschreiten des Verbrauchsdatums entsorgt werden.
Wurst im Kühlschrank aufbewahren, am besten verpackt. Hartwurst am Stück, zum Beispiel luftgetrocknete Salami, kann auch kühl, trocken und dunkel außerhalb des Kühlschranks gelagert werden.