Antrag für eine kostenfreie Basisberatung für die Gemeinschaftsverpflegung

Das Beratungsangebot umfasst eine kostenfreie, dreistündige Basisberatung durch eine Coachin oder einen Coach für die Gemeinschaftsverpflegung zu Fragestellungen und Herausforderungen rund um die Verpflegung. Die Coachinnen und Coaches beraten alle Akteurinnen und Akteure, die an der Verpflegung der jeweiligen Lebenswelt beteiligt sind, wie Träger, Caterer, Küchenleitungen sowie hauswirtschaftliches und pädagogisches Personal.

Jede Einrichtung mit Gemeinschaftsverpflegung in Baden-Württemberg kann einmal jährlich kostenfrei eine Basisberatung beim LErn BW – Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg beantragen.

Kostenfreie Basisberatung für die Gemeinschaftsverpflegung beantragen

Hiermit beantrage ich/beantragen wir eine dreistündige Basisberatung durch eine Coachin oder einen Coach für die Gemeinschaftsverpflegung. 

Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Achtung:

    Gegebenheiten vor Ort

    Verpflegungsart

    Verpflegungsangebot*

    Bitte füllen Sie die folgenden Fragen so ausführlich wie möglich aus.

    Je mehr Informationen vorliegen, desto besser kann die Beratung auf Ihre Bedürfnisse und Rahmenbedingungen angepasst werden.

    Welche konkrete Unterstützung bzw. Beratung wünschen Sie sich (max. 2 Themen)?

    Hinweise zur Antragsstellung

    Ich nehme zur Kenntnis und bestätige, dass

    • die Coachin/der Coach für Gemeinschaftsverpflegung ausschließlich als Beraterin/Berater tätig ist
    • Entscheidungen zur Umsetzung von Empfehlungen allein bei mir/uns als Auftraggeber liegt/liegen
    • aus der Basisberatung keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden können
    • eine Basisberatung nur dann finanziert werden kann, wenn Mittel dafür zur Verfügung stehen
    • eine Basisberatung nur einmal jährlich in Anspruch genommen werden kann
    • dieses Antragsformular an die beauftragte Coachin/den beauftragten Coach weitergeben wird
    • Folgeberatungen nur auf eigene Kosten möglich sind

    Aus diesem Antrag kann kein Rechtsanspruch auf finanzielle Zuwendungen entstehen. Die Entscheidung, ob Sie eine Coachin/einen Coach für Gemeinschaftsverpflegung zur Unterstützung bekommen, liegt allein beim LErn BW – Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg. Dieses entscheidet nach Verfügbarkeit von Ressourcen. Eine Annahme oder Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Fall einer Ablehnung ist eine erneute Antragstellung für das Folgejahr möglich.

    Angebote des LErn BW

    Gemeinschaftsverpflegung

    Kitaverpfle­gung und Schul­verpfle­gung

    Gemeinschaftsverpflegung

    Hochschul­verpfle­gung und Betriebs­verpfle­gung

    Gemeinschaftsverpflegung

    Klinik­verpfle­gung und Reha­verpfle­gung

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    Se­ni­o­ren­er­näh­rung und Se­ni­o­ren­ver­pfle­gung

    Gemeinschaftsverpflegung

    Beratungs­angebot für die Gemein­schafts­ver­pfle­gung